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Was ist unter dem Verbot des Einzelfallgesetzes (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG) zu verstehen?
Grundrechtseinschränkungen dürfen gesetzlich nur angeordnet werden, wenn das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gilt. Nicht berührt ist das Verbot des Einzelfallgesetzes allerdings, wenn es in der Rechtswirklichkeit nur einen Anwendungsfall für das im übrigen allgemein gefaßte Gesetz gibt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010