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Was versteht man unter dem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch?
Nach seinem Wortlaut gilt § 1004 nur für das Eigentum (negatorischer Unterlassungsnapruch). Dies hat die unerfreuliche Konsequenz, dass Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nicht gegen andere absolut geschützte Rechtsgüter nur in Ausnahmefällen bestehen (z. B. Delikt). Um dieses Ergebnis zu vermeiden wird § 1004 analog auf alles absolut geschützten Rechte angewendet (quasinegatorischer Unterlassungsanspruch).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010