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Alle Oberthemen / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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Warum ist eine Abgrenzung zwischen Behandlung und Beratung wichtig?
* Einhaltung der "Grenzen der eigenen Kompetenzen" (Nichtüberschreitung der Berufsberechtigung)
* Einwilligung des Ratsuchenden (s. unten)
* Problem der "eigenmächtigen Heilbehandlung" (Strafgesetzbuch) wenn nur eine Einwilligung in eine Beratung, und Beratung in eine Behandlung übergeht (s. unten)

Beratung: Schulpsychologie o.k., wenn krankheitswertige Beobachtungen
> Weitervermttlung ist nötig (zum Beispiel an klin. Psych.)!
Behandlung = "eigenmächtige Heilbehandlung", nur klinische und Gesundheitspsychologen. (Straftatbestand, Privatdelikt, kein Offizinaldelikt, Anzeige nur von privat)
Zustimmung des Klienten ist nötig, wenn Behandlung erfolgen soll. (Vertragsfähigkeit gegeben? Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben? Ab 14 Jahren o.k., darunter "unmündig", nur kleine Geschäfte des täglichen Lebens. Bei Sprechtag: o.k., wenn Prozesscharakter - mehrmaliges Kommen - ist Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig).

Gefahr: schleichende Übergang von Beratung zu Behandlung
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Tags: Lanske
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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