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Wann vermittelt eine Norm einen für die Anwendbarkeit von § 823 II BGB notwendigen Individualschutz? Welche Anforderungen darüber hinaus zu stellen, damit es zur Anwendbarkeit eines Gesetzes im Rahmen von § 823 BGB kommen kann?
Individualschutz liegt schon dann vor, wenn die Norm überwiegend Interessen der Allgemeinheit, jedoch auch Individualinteressen schützt. Hierbei ist es jedoch nicht ausreichend, dass der Schutz von Individualinteressen lediglich ein Reflex der Regelung ist. Im übrigen muss die Norm entweder Ge- oder Verbotscharakter aufweisen. Schließlich muss das verletzte Rechtsgut gerade vom Schutzzweck der Norm, gegen die verstoßen wurde, erfasst sein.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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