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Irrtümer bezüglich der Garantenstellung
- ein Irrtum über die Garantenstellung ist ein Tatbestanddsirrtum gem. § 16 I StGB (Täter kennt die tatsächlichen Umstände nicht, die seine Garantenstellung ausmachen)
- ein Irrtum über die Garantenstellung ist ein Verbotsirrtum gem. § 17 StGB (Täter kennt alle tatsächlichen Umstände der Garantenstellung, glaubt aber aufgrund rechtlicher Fehleinschätzung, nicht zum Handeln verpflichtet zu sein)
Tags: Irrtümer bezüglich der Garantenstellung
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010