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Def.: Entstellen einer wahren Tatsache gem. § 263 I StGB
Entstellen einer wahren Tatsache:
wenn das Gesamtbild der Tatsache zwecks Irreführung verändert
oder
ihre Darstellung durch das Hinzutreten oder Weglassen wesentlicher Einzelhalten verfälscht wird.
wenn das Gesamtbild der Tatsache zwecks Irreführung verändert
oder
ihre Darstellung durch das Hinzutreten oder Weglassen wesentlicher Einzelhalten verfälscht wird.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010