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Zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe
- Besitzwehr/-kehr, § 859 BGB- maßvolle Gewalt darf angewendet werden
- Selbsthilfe, § 229 BGB- eigenmächtige vorläufige Sicherung bzw. Durchsetzung eines einredefreien Anspruchs
- defensiver Notstand, § 228 BGB- die Gefahr geht von der Sache aus, die beschädigt oder zerstört wird; Verhältnismäßigkeitsprüfung- das verteidigte Rechtsgut darf geringwertiger sein, aber nicht in einem krassen Mißverhältnis zum verletzten Rechtsgut stehen
- agressiver Notstand, § 904 BGB- zur Abwendung der Gefahr werden Sachen von unbeteiligten Dritten beschädigt; Verhältnismäßigkeitsprüfung- das verteidigte Rechtsgut muss höherwertiger sein als das verletzte Rechtsgut (wesentliches Überwiegen)
- § 227 BGB ist mit § 32 StGB inhaltsgleich und braucht nicht geprüft werden
Tags: zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010