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Wie ist es um die Geschäftsfähigkeit von Kindern/Jugendlichen im Alter von 7 bis 18 Jahren bestellt?
Sie sind beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB). Bei ihnen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig, um ein wirksames Rechtsgeschäft abschließen zu können.
Tags: VL 08.08.
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