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Rechtsfähigkeit
= Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- beginnt zivilrechtlich mit der Geburt 1
- endet mit Tod (=nicht behebbarer Ausfall der Hirnfunktion), jedoch postmortaler Schutz der Persönlichkeit (30Jahre) und der Vermögenswerte (10Jahre)
- beginnt zivilrechtlich mit der Geburt 1
- endet mit Tod (=nicht behebbarer Ausfall der Hirnfunktion), jedoch postmortaler Schutz der Persönlichkeit (30Jahre) und der Vermögenswerte (10Jahre)