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Wie hoch ist der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters ?
Diese Frage beschäftigte das Landgericht München I im Juni 2009 anlässlich eines Rechtsstreits. Ein Wohnungseigentümer beantragte vor Gericht die Entlassung des Verwalters und die Aufhebung des Verwaltervertrags. Da die Eigentümergemeinschaft später in einer ihrer Versammlungen die Weiterbestellung des Verwalters beschloss, wurde der Rechtsstreit einvernehmlich für erledigt erklärt. Das Gericht hatte anschließend noch den Streitwert zu bestimmen.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung eines Verwalters nach § 49a Gerichtskostengesetz (GKG) im Regelfall 50% des Verwalterhonorars der Restlaufzeit des Verwaltervertrags beträgt (LG München I, Beschluss v. 03.06.2009, Az. 1 T 499/09).
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung eines Verwalters nach § 49a Gerichtskostengesetz (GKG) im Regelfall 50% des Verwalterhonorars der Restlaufzeit des Verwaltervertrags beträgt (LG München I, Beschluss v. 03.06.2009, Az. 1 T 499/09).
Tags: abberufung, streitwert, verwaltergebühr
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