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Das Angebot
a. Bindungswirkung des Angebots
- Antrag 145 ist Angebot, daran Bindung 146, es sei den Unverbindlichkeit, Ablehnung, keine rechtzeitige Annahme
Ausnahmen der Bindungswirkung: Widerruf 130 II; vorher, gleichzeitig
b. Grundsatz der Bestimmtheit des Angebots
=> Annahme muss so bestimmt sein, dass Annahme durch bloßes "Ja= möglich ist
- essentialia negotii (Subjekte, Gegenstand, notw. Vertragsbedingungen)
c. Ausnahmen zur Bestimmtheit des Angebots
- Auslegungshilfen: Leistungsort 269, Leistungszeit 271
1. Wahlschuld 262: Angebot auf eine oder wahlweise andere Leistung
2. Ersetzungsbefugnis: Angebot auf Leistung, aber kann durch andere ersetzt werden
3. Bestimmungs-/Spezifikationskauf 375 HGB: Handelskauf, Käufer nähere Bestimmung vorbehalten, Käufer muss gem. 286 in Verzug sein
RF: Verkäufer kann Bestimmung selbst machen 375 II (wenn vorher Frist) oder zurücktreten oder Schadenersatz verlangen
4. Offerta ad incertas personas
= Angebot an jedermann, z.B. Automat: Funktionieren des Automaten, ordnungsgemäße Bedienung => Vertragsschluss mit jedem
≠ invitatio ad offerendum = unverbindl. Angebot -> Kein Angebot, z.B. Werbeanzeigen, Schaufensterauslagen, Angebot erst durch Kunde an Kasse
- Antrag 145 ist Angebot, daran Bindung 146, es sei den Unverbindlichkeit, Ablehnung, keine rechtzeitige Annahme
Ausnahmen der Bindungswirkung: Widerruf 130 II; vorher, gleichzeitig
b. Grundsatz der Bestimmtheit des Angebots
=> Annahme muss so bestimmt sein, dass Annahme durch bloßes "Ja= möglich ist
- essentialia negotii (Subjekte, Gegenstand, notw. Vertragsbedingungen)
c. Ausnahmen zur Bestimmtheit des Angebots
- Auslegungshilfen: Leistungsort 269, Leistungszeit 271
1. Wahlschuld 262: Angebot auf eine oder wahlweise andere Leistung
2. Ersetzungsbefugnis: Angebot auf Leistung, aber kann durch andere ersetzt werden
3. Bestimmungs-/Spezifikationskauf 375 HGB: Handelskauf, Käufer nähere Bestimmung vorbehalten, Käufer muss gem. 286 in Verzug sein
RF: Verkäufer kann Bestimmung selbst machen 375 II (wenn vorher Frist) oder zurücktreten oder Schadenersatz verlangen
4. Offerta ad incertas personas
= Angebot an jedermann, z.B. Automat: Funktionieren des Automaten, ordnungsgemäße Bedienung => Vertragsschluss mit jedem
≠ invitatio ad offerendum = unverbindl. Angebot -> Kein Angebot, z.B. Werbeanzeigen, Schaufensterauslagen, Angebot erst durch Kunde an Kasse