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Was versteht man unter einer Grundschuld?
Sie ist wie die Hypothek ein Verwertungsrecht. Jedoch bedarf sie keiner Forderung. Sie kann als Eigentümergrundschuld im Grundbuch eingetragen werden und sozusagen bei Bedarf einem Kreditgeber überlassen werden.
Karteninfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: Bürgschaft und Pfandrecht
Veröffentlicht: 02.03.2010