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Hat Wucher (Darlehensgeber), dessen Wucherzins gem. § 817 BGB kondiktioniert wurde, Anspruch auf den marktüblichen Zins?
e.A. (+)
da sonst § 817 S. 2 Strafcharakter hätte
h.M. (-)
da Wucher sonst risikolos Wucherzinsen erheben kann
da sonst § 817 S. 2 Strafcharakter hätte
h.M. (-)
da Wucher sonst risikolos Wucherzinsen erheben kann
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010