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Umfang des Unrechtsbewusstseins gem. § 17 StGB
Täter muss sich darüber bewusst sein, dass er mit der von ihm begangenen Rechtsgutsverletzung gegen irgendeine (im Einzelnen nicht unbedingt klar vorgestellte) gesetzliche Bestimmung verstößt und damit Unrecht begeht.
(h.M.)
(h.M.)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010