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47. Wie kann die Schule ihre Erziehungsfunktion ausüben?
Gemäß Zielparagraphen des SchOG hat die Schule Erzieherfunktion.
Folgende Mittel stehen zur Verfügung:
Ermutigung, Lob, Anerkennung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen, belehrende Gespräche, Versetzungen in die Parallelklasse und letztendlich der Ausschluss (nur aus schwerwiegenden Gründen).
Körperliche Züchtigung ist verboten!
Folgende Mittel stehen zur Verfügung:
Ermutigung, Lob, Anerkennung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen, belehrende Gespräche, Versetzungen in die Parallelklasse und letztendlich der Ausschluss (nur aus schwerwiegenden Gründen).
Körperliche Züchtigung ist verboten!
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009