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Unterschiede Einzelprokura, Gesamtprokura, Filialprokura:
1.bei der Einzelprokura ist ein Prokurist allein unterschriftsberechtigt
2. Bei gesamtprokura 2 oder mehr Personen sind gemeinsam unterschriftsberechtigt
3. Bei der Filialprokura ist die unterschriftsberechtigung nur auf eine Filiale beschränkt
2. Bei gesamtprokura 2 oder mehr Personen sind gemeinsam unterschriftsberechtigt
3. Bei der Filialprokura ist die unterschriftsberechtigung nur auf eine Filiale beschränkt