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Vertrag: Was ist eine Verfügung/ Verfügungsgeschäft?
zur Erfüllung der Verpflichtung
Eine Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht, durch Übereignung, Belastung, Aufhebung oder Änderung seines Inhalts.
Eine Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht, durch Übereignung, Belastung, Aufhebung oder Änderung seines Inhalts.
Karteninfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010