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Wie wird im Einzelfall festgestellt, ob eine einen Schaden erlitten hat?
Gegenüber stehen sich ein objektiver, normativierender, auf die Feststellung des Betroffenseins durch den Forscher gegründeter, und ein subjektiver auf das Opfererleben abstellender Opferbegriff. Die mit Opferbefragungen arbeitende Forschung favorisiert den subjektiven Opferbegriff, da Sachverhalte die subjektiv nicht empfunden werden, empirisch nicht ohne Schwierigkeiten erhebbar sind. "Opfererleben" definiert sie als ein zeitlich abgegrenztes individuierbares (d.h. eine Person betreffendes) Ereignis, das als aversiv (negativ, unangenehm, bedrohlich, schädigend) wahrgenommen wird, das als unkontrollierbar erlebt wird, das einer mehreren Personen als Urheber bzw. Täter zugeschrieben wird u. das aus der Sicht des Opfers eine normative Erwartung verletzt (als ungerecht empfunden wird).
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Quelle: Meier S. 200
Quelle: Meier S. 200