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Def.: Tatsachen i.S.v. §§ 186, 187, u.a. StGB
Tatsachen: konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten und infolgedessen dem Beweis zugänglich sind.
Gegensatz: Bloße Meinungsäußerung und Werturteile ohne greifbaren Tatsachenkern.
Gegensatz: Bloße Meinungsäußerung und Werturteile ohne greifbaren Tatsachenkern.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010