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Der Gewerbebegriff
Gewerbe | = nach außen erkennbar, muss in Öffentlichkeit treten |
selbstständig | = Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten |
planmäßig | unbest. Zahl v. Geschäften und Wiederholungsabsicht |
Gewinnabzielungsabsicht | keine Liebhaberei und reine Kostendeckung |
nicht generell gegen Gesetz und gute Sitten verstoßend | Bankräuber |
nicht freiberufl. Tätigkeit, traditionell priviligiert | durch bes. Qualifikation (Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder bes. Schööpfungsgabe (Künstler, Schriftsteller) |