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Kann für einen Verwaltungsakt, den der Betroffene aus rechtlichen Gründen nicht ausführen kann, § 44 II Nr. 4 VwVfG analog angewendet werden?
Nein, da von der Generalklausel des § 44 I VwVfG alle nicht geregelten Fälle erfasst werden sollen, kann von einer Planwidrigkeit der Regelungslücke nicht ausgegangen werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010