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Was genügt um von einem gegenseitigen Vertrag zurückzutreten?
eine angemessene Frist (§ 323 Abs. 1)
Voraussetzung: Der Schulder hat seine Leistung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß erbracht.
Voraussetzung: Der Schulder hat seine Leistung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß erbracht.
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Quelle: S. 59
Quelle: S. 59