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Aufgabe IPR
Art. 3 I 1 EGBGB: IPR dient dazu, bei SV, die eine Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates aufweisen, die anwendbare (Privat-)Rechtsnordnung zu bestimmen.
Savigny: bei jedem Rechtsverhältnis soll dasjenige Rechtsgebiet aufgesucht werden, welche, dieses Rechtsverhältnis seiner eigentümlicher Natur nach angehört oder unterworfen ist.
Savigny: bei jedem Rechtsverhältnis soll dasjenige Rechtsgebiet aufgesucht werden, welche, dieses Rechtsverhältnis seiner eigentümlicher Natur nach angehört oder unterworfen ist.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010