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Wie kann ein Pfandrecht an einem Recht verwertet werden?
mit dinglichem Titel (Zwangsvollstreckungsrecht)
mit Zahlungstitel (Zwangsvollstreckung)
Pfandverkauf (§§ 1293, 1228 ff. BGB)
Bei Inhaberpapieren: Freihändiger Verkauf (§§ 1295, 1221 BGB)
Bei Forderungen: Einziehung ohne Titel (§ 1282 BGB)
mit Zahlungstitel (Zwangsvollstreckung)
Pfandverkauf (§§ 1293, 1228 ff. BGB)
Bei Inhaberpapieren: Freihändiger Verkauf (§§ 1295, 1221 BGB)
Bei Forderungen: Einziehung ohne Titel (§ 1282 BGB)