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Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubes von der Erpressung bei "Zwei-Personen-Verhältnissen"

- Hauptanwendungsfall- das Tatmittel, welches zur Bemächtigung führt, ist auch zugleich das Tatmittel der Erpressung => "doppelter Zwang" erforderlich (BGH und Lit.)- der Bemächtigung muss eine eigenständige Bedeutung zukommen, die eine weitergehende Drucksituation für das Opfer darstellt (z.B. eine Stabilisierung der Situation beim Einsatz nur eines Zwangsmittels)
Tags: Erpresserischer Menschenraub bei Zwei-Personen-Verhältnissen
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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