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12. Bauvertrag und VOB/B
12.2. Der Werkvertrag nach BGB
Wo endet die Vertragsfreiheit?
12.2. Der Werkvertrag nach BGB
Wo endet die Vertragsfreiheit?
Die meisten Regeln des BGB sind abdingbar (Prinzip der Vertragsfreiheit).
Die Vertragsfreiheit endet jedoch:
- bei einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- bei einem Verstoß gegen die guten Sitten
- bei der Vereinbarung einer unmöglichen Leistung.
Die Vertragsfreiheit endet jedoch:
- bei einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- bei einem Verstoß gegen die guten Sitten
- bei der Vereinbarung einer unmöglichen Leistung.
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010