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Wie kann trotz Vorliegens eines Doppelmangels, also des Nichtbestehens sowohl der Forderung als auch der Hypothek, eine Hypothek gutgläubig erworben werden?
Das Nichtbestehen der Forderung wird nach den allgemeinen Regeln durch § 1138 BGB überwunden. Dies beseitigt aber noch nicht das Nichtvorhandensein der Hypothek. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass im Sinne des Verkehrsschutzes in derartigen Fällen auch das Nichtvorhandensein der Hypothek überwunden können werden muss. Daher wird § 1153 BGB so ausgelegt, dass auch eine gemäß §§ 1138, 892 BGB gutgläubig erworbene Forderung zum Erwerb der Hypothek führt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010