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Alle Oberthemen / Jura / Internationales Privatrecht / IPR
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lex fiori
lex fiori: am Ort des angerufenen Gerichts geltende Kollisionsnormen = Recht des Forumstaates (= des Ortes des befassenden Gerichtes)
...insb. IZPR, daneben aber auch für Fragen des IPR.

Anwendung gem. h.M. dem Lebenssachverhalt entspringende Rechtsfrage wird dem entsprechenden, in einer Kollisionsnorm verwendeten, rechtlichen Systembegriff (sog. Anknüpfungsgegenstand) zugeordnet. Bestimmung, Auslegung und Einordnung des Anknüpfungsgegenstandes erfolgen nach den Vorstellungen des materiellen Rechts des Forumstaates. Im IZPR findet zur Ermittlung der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes im Forumstaat ebenfalls die lex fori Anwendung. Grundsatz, dass staatliches Gericht nur sein eigenes (formelles) Verfahrensrecht anwendet.

Ausnahme für lex fiori: autonome einheitliche europäisches Auslegung bei inkorporierten EVÜ
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010

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