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Kommunalrecht: Rechte und Pflichten von Gemeindeangehörigen
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen die Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens? Welche Probleme können sich stellen?
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen die Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens? Welche Probleme können sich stellen?
Statthafte Klageart: (P) VA Qualität der Ablehnung: E.A. (-), da keine Außenwirkung. Die Bürger werden als Quasiorgan der Gemeinde tätig, da die Entscheidungsfähigkeit vom Rat auf die Bürger übergeht. Daher Innenstreitigkeit = Leistungsklage. E.A. (+), da Personen, von Außen als Personengruppe an die Gemeinde herantreten. Da die Rechtsnatur des Handelnden könne nicht durch seine Handlung bestimmt werden kann ist die Verpflichtungsklage statthaft.
(P) Antragsbefungnis: E.A.: Jeder einzelen Unterzeichner, da diese verfahrensrechtliche Teilhaberposition inne haben. A.A.: Nur die Gesamtheit der Unterzeichner, da nur diese den Entscheid herbeiführen können. A.A.: Prozessstandschaft der Vertreter oder einzelnder Mitglieder gem. § 42 II 1 VwGO analog.
Beteiligtenfähigkeit bei Gesamtheit der Unterzeichner - § 61 Nr. 2 VwGO (nur Vereinigungen/aber wenn str. zunächst auch der Einzelne)
Prozessfähigkeit - Vertreter, § 62 II VwGO (Hier str. ob diese Einstimmig handeln müssen. (+), da mit §§ 54, 714, 709 BGB vergleichbar).
Beachte: Auch Rechtschutz möglich. Ausnahme von Vorwegnahme der Hauptsache, da sonst RSB nicht möglich.
(P) Antragsbefungnis: E.A.: Jeder einzelen Unterzeichner, da diese verfahrensrechtliche Teilhaberposition inne haben. A.A.: Nur die Gesamtheit der Unterzeichner, da nur diese den Entscheid herbeiführen können. A.A.: Prozessstandschaft der Vertreter oder einzelnder Mitglieder gem. § 42 II 1 VwGO analog.
Beteiligtenfähigkeit bei Gesamtheit der Unterzeichner - § 61 Nr. 2 VwGO (nur Vereinigungen/aber wenn str. zunächst auch der Einzelne)
Prozessfähigkeit - Vertreter, § 62 II VwGO (Hier str. ob diese Einstimmig handeln müssen. (+), da mit §§ 54, 714, 709 BGB vergleichbar).
Beachte: Auch Rechtschutz möglich. Ausnahme von Vorwegnahme der Hauptsache, da sonst RSB nicht möglich.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Rechte und Pflichten von Gemeindeangehörigen
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