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Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG enthält eine absolutes Differenzierungsverbot, das Bundesverfassungsgericht hält im Einzelfall jedoch Differenzierungen für zulässig. Welche?
Soweit es auf die biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau ankommt, sind Differenzierungen zulässig. Das Bundesverfassungsgericht legt in seiner jüngeren Rechtsprechung hier aber einen strengen Maßstab an.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010