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44. Skizzieren Sie den Inhalt der Schulordnung.
Schulordnung = Verordnung der Bundesministerin!
* Teilnahmeverpflichtung am Unterricht,
* Schulliegenschaft nach Unterricht unverzüglich verlassen,
* Rechtfertigung bei Verspätung,
* Tragen entsprechender Kleidung,
* Sicherheitsgefährdende Gegenstände sind abzunehmen (Ausfolgerung nach Ende des Unterrichts an Schüler bzw. Erziehungsberechtigte)
* Anzeigepflichtige Krankheiten: Erziehungsberechtigter hat Meldepflicht gegenüber Schulleitung
* Alkoholverbot: Schule, Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
* Rauchen: in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt (gesamte Schulliegenschaft!). Hausordnung kann auf bestimmten Teilen (aber nicht an öffentlichen Pflichtschulen!) Rauchen erlauben. (SGA kann Rauchverbot für gewisse Freiflächen der Schulliegenschaft wieder zurücknehmen.)
* Teilnahmeverpflichtung am Unterricht,
* Schulliegenschaft nach Unterricht unverzüglich verlassen,
* Rechtfertigung bei Verspätung,
* Tragen entsprechender Kleidung,
* Sicherheitsgefährdende Gegenstände sind abzunehmen (Ausfolgerung nach Ende des Unterrichts an Schüler bzw. Erziehungsberechtigte)
* Anzeigepflichtige Krankheiten: Erziehungsberechtigter hat Meldepflicht gegenüber Schulleitung
* Alkoholverbot: Schule, Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
* Rauchen: in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt (gesamte Schulliegenschaft!). Hausordnung kann auf bestimmten Teilen (aber nicht an öffentlichen Pflichtschulen!) Rauchen erlauben. (SGA kann Rauchverbot für gewisse Freiflächen der Schulliegenschaft wieder zurücknehmen.)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009