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Was haben Kernkompetenzen und Bedarfskompetenzen des Bundes gemeinsam und worin unterscheiden sie sich?
Gemeinsam ist ihnen, dass beide Kompetenzarten Unterfälle der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes sind. Sie unterscheiden sich darin, dass bei den Bedarfskompetenzen eine Prüfung stattfindet, ob „die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht“ (Art. 72 Abs. 2 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010