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Wie werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts gewählt?
Je zur Hälfte vom Bundesrat und vom Bundestag. Der Bundestag wählt die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jedoch in indirekter Wahl durch den sog. Wahlausschuss (§ 6 BVerfGG). Zur Wahl sind acht der insgesamt 12 Stimmen im Wahlausschuss notwendig (§ 6 Abs. 5 BVerfGG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010