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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge
Was versteht man unter dem BRTV?
8.2. Tarifverträge
Was versteht man unter dem BRTV?
BRTV = Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
Der BRTV regelt beispielsweise die durchschnittliche Wochenarbeitszeit oder die Ausgleichszeiten.
Unter Ausgleichszeiten versteht man, dass der AG innerhalb von 1 Jahr bestimmte Arbeitsstunden vor- und nacharbeiten lassen kann.
Der BRTV regelt beispielsweise die durchschnittliche Wochenarbeitszeit oder die Ausgleichszeiten.
Unter Ausgleichszeiten versteht man, dass der AG innerhalb von 1 Jahr bestimmte Arbeitsstunden vor- und nacharbeiten lassen kann.
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010