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Arbeitnehmer
AN ist, wer durch privatrechtlichen Vertrag verpflichtet ist, Dienste zu leisten, die in unselbstständiger ARbeit zu erbringen sind.
KEIN Arbeitverhältnis besteht daher bei:
- Beamten (sowei Richtern u. Soldaten)
- Unfreien (Strafgefangenden)
- Familienangehörigen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Dienstleistungen erbringen
KEIN Arbeitverhältnis besteht daher bei:
- Beamten (sowei Richtern u. Soldaten)
- Unfreien (Strafgefangenden)
- Familienangehörigen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Dienstleistungen erbringen
Karteninfo:
Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 23.03.2010