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Opferbegriff
Als Opfer ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten hat. Erfasst werden von dieser weiten Definition auch mittelbare Opfer wie Angehörige und Kollektivopfer Organisationen und Rechtsgemeinschaften.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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