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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Klagebefugnis v Verbänden (EuGH)
Verbände können aufgrund Sekundärrecht klagebefugt sein auch wenn nur eine rein allgemeinschützende Norm verletzt wird

- nach dt R müsste eine drittschützende NOrm verletzt sein
- aus GemR sollte Allgemeinschutz erfolgen
+ fehlende Klagebefugnis läuft dem effet utile entgegen

In Prüfunf iRd § 42 VwGO bearbeiten
- nach dem Schema Regel (-)/Ausnahme (+)/Rückausnahme (-)/ Rückrückausnahme (+)
Tags: Europarecht, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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