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Rechtfertigung Eingriff Art 13
bei Durchsuchung = RF gem Art 13 II GG
- Richtervorbehalt; muss inhaltlich durch Richter hinreichend bestimmt sein
+ Angabe des Durchsuchungsobjekt; Addresse
+ Angabe des Tatvorwurfs; Norm
+ Angabe des gesuchten Beweismittels; konkret
- Durchsuchungsbeschluss darf nicht durchgeführt werden wenn älter als 6 Monate
P BetretungsR/Nachschauen
- "versäumter" Art. 13 Absatz für gewerberechtliche Öffnungszeiten = ungeschriebener gesetzlicher Vorbehalt
1) gesetzl. Grundlage
2) erlaubter Zweck
3) Zweck im Gesetz deutlich erkennbar
4) Betreten während d allg Öffnungszeiten
akustische Überwachung darf Intimsphäre nicht betreffen (Art 1)
- führt zu einem Beweisverwertungsverbot
- gilt auch für Selbstgespräche
- (-) für Tagebuch (sehr str)
- Richtervorbehalt; muss inhaltlich durch Richter hinreichend bestimmt sein
+ Angabe des Durchsuchungsobjekt; Addresse
+ Angabe des Tatvorwurfs; Norm
+ Angabe des gesuchten Beweismittels; konkret
- Durchsuchungsbeschluss darf nicht durchgeführt werden wenn älter als 6 Monate
P BetretungsR/Nachschauen
- "versäumter" Art. 13 Absatz für gewerberechtliche Öffnungszeiten = ungeschriebener gesetzlicher Vorbehalt
1) gesetzl. Grundlage
2) erlaubter Zweck
3) Zweck im Gesetz deutlich erkennbar
4) Betreten während d allg Öffnungszeiten
akustische Überwachung darf Intimsphäre nicht betreffen (Art 1)
- führt zu einem Beweisverwertungsverbot
- gilt auch für Selbstgespräche
- (-) für Tagebuch (sehr str)
Tags: Verfassungsrecht
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