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Normativitätsproblematik
„Wie kann ich das Ziel meines erzieherischen Handelns und mithin dieses selbst rational rechtfertigen?“
- Lösungsansatz -
„Wie kann ich das Ziel meines erzieherischen Handelns und mithin dieses selbst rational rechtfertigen?“
- Lösungsansatz -
- durch ideale Sprechsituation:
Bedingung der Möglichkeit, unter der Subjekte Geltungsansprüche problematisieren und durch diese Problematisierung hindurch zu einem neuen „wahren“ Konsens gelangen können
- durch die Erziehung sollen ’diskursfähige’ und ‚konsensfähige’
Subjekte und nicht abgerichtete Organismen hervorgebracht
werden
>>> dazu muss für das Erziehungshandeln die „ideale
Sprechsituation“ real antizipiert (vorweggenommen) werden
>>> kontrafaktischen Unterstellung, die der Erwachsene in der
Rolle des handelnden Pädagogen vornimmt
>>> Erwachsener muss gegenüber dem Heranwachsenden so
tun, als ob dieser die gleichen Chancen habe, Sprechakte
zu wählen und auszuüben wie er selbst und das vernünftige
Subjekt schon sei, das er erst werden soll
>>> Unterstellung einer beschränkten und noch unfertigen
kindlichen Kompetenz kann der Erwachsene dann auch
seine autoritativen Maßnahmen begründen
>>> erlaubt ihm, den Kindern auf legitime Weise zumindest
partiell ihre Verantwortlichkeit abzusprechen und
stellvertretend für sie zu handeln
>>> so lange, bis das Kompetenzgefälle zwischen ihm und
ihnen eingeebnet ist und die Kinder das geworden sind,
was sie nach seinem Willen werden sollten:
kompetente Erwachsene
Bedingung der Möglichkeit, unter der Subjekte Geltungsansprüche problematisieren und durch diese Problematisierung hindurch zu einem neuen „wahren“ Konsens gelangen können
- durch die Erziehung sollen ’diskursfähige’ und ‚konsensfähige’
Subjekte und nicht abgerichtete Organismen hervorgebracht
werden
>>> dazu muss für das Erziehungshandeln die „ideale
Sprechsituation“ real antizipiert (vorweggenommen) werden
>>> kontrafaktischen Unterstellung, die der Erwachsene in der
Rolle des handelnden Pädagogen vornimmt
>>> Erwachsener muss gegenüber dem Heranwachsenden so
tun, als ob dieser die gleichen Chancen habe, Sprechakte
zu wählen und auszuüben wie er selbst und das vernünftige
Subjekt schon sei, das er erst werden soll
>>> Unterstellung einer beschränkten und noch unfertigen
kindlichen Kompetenz kann der Erwachsene dann auch
seine autoritativen Maßnahmen begründen
>>> erlaubt ihm, den Kindern auf legitime Weise zumindest
partiell ihre Verantwortlichkeit abzusprechen und
stellvertretend für sie zu handeln
>>> so lange, bis das Kompetenzgefälle zwischen ihm und
ihnen eingeebnet ist und die Kinder das geworden sind,
was sie nach seinem Willen werden sollten:
kompetente Erwachsene
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Quelle: fernUniHagen
Quelle: fernUniHagen
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaft
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 16.11.2017