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Welche Sanktionsmassnahmen kann ein Kläger unternehmen für den Schutz seiner Persönlichkeit?
Kläger kann verlangen
- dass die Bekanntgabe seiner Daten an Dritte gesperrt wird
- dass die Daten berichtigt oder vernichtet werden
- dass die Daten einen Vermerk erhalten, wenn man nicht weiss, ob sie richtig sind
- die Berichtigung, die Sperrung an Dritte oder die Vernichtung ihm mitgeteilt wird
Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Meidenrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 26.01.2013