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gestrecktes Verfahren/gekürztes Verfahren
gestreckt
- es existiert ein GrundVA auf Dulden/Handeln/Unterlassen
- 2-stufiges Vorgehen; erst nach Nichtvornahme des VA wird auf die Vollstreckung gewirkt
- es muss ein bestandskräftiger VA sein
- § 47 I; f.
gekürzt
- einstufiger Aufbau; wegen zeitlicher Dringlichkeit gibt es keinen GrundVA
- es wird auf einen fiktiven GrundVA abgestellt der in § 47 II materiell rechtmäßig sein muss, in § 8 formell rechtmäßig sein muss
- Abgrenzung § 47 II/§ 8 über den mutmasslichen Willen des Betroffenen; § 8 (+) wenn die Massnahme im Willen des Betroffenen steht
- es existiert ein GrundVA auf Dulden/Handeln/Unterlassen
- 2-stufiges Vorgehen; erst nach Nichtvornahme des VA wird auf die Vollstreckung gewirkt
- es muss ein bestandskräftiger VA sein
- § 47 I; f.
gekürzt
- einstufiger Aufbau; wegen zeitlicher Dringlichkeit gibt es keinen GrundVA
- es wird auf einen fiktiven GrundVA abgestellt der in § 47 II materiell rechtmäßig sein muss, in § 8 formell rechtmäßig sein muss
- Abgrenzung § 47 II/§ 8 über den mutmasslichen Willen des Betroffenen; § 8 (+) wenn die Massnahme im Willen des Betroffenen steht
Tags: Polizeirecht
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