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Die Gewährleistung
garantiert dem Käufer im Rahmen eines Kauf- oder Werkvertrags
Ansprüche, wenn ein Verkäufer oder Dienstleister eine mangelhafte Ware oder Sache ab geliefert hat (Mängelhaftung).
Gegenüber privaten Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist
der Gewährleistungsansprüche mindestens zwei Jahre ab Lieferung.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung muss in der Regel der Verkäufer die Mängelfreiheit seiner Ware beweisen.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber
dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Ansprüche, wenn ein Verkäufer oder Dienstleister eine mangelhafte Ware oder Sache ab geliefert hat (Mängelhaftung).
Gegenüber privaten Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist
der Gewährleistungsansprüche mindestens zwei Jahre ab Lieferung.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung muss in der Regel der Verkäufer die Mängelfreiheit seiner Ware beweisen.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber
dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015