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Laut Gesetz 24 Tage, laut Vertrag 30 Tage, laut Betriebsvereinbarung 33 Tage..
Was gilt?
Was gilt?
Es gilt der Vertrag mit 30 Tagen.
§77 Abs. 3
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch den TV geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht gegenstand einer BV sein. Dies gilt nicht, wenn ein TV den Abschluss ergänzender BV ausdrücklich zulässt.
§77 Abs. 3
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch den TV geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht gegenstand einer BV sein. Dies gilt nicht, wenn ein TV den Abschluss ergänzender BV ausdrücklich zulässt.
Karteninfo:
Autor: Manni
Oberthema: Industriemeister
Thema: Rechtsbewusstes Handeln
Schule / Uni: BASF
Veröffentlicht: 29.07.2013