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Konergenzkritieren/Eintrittskriteren EU
-Inflationsrate nicht mehr als 1,5% als die der drei preisstabilsten EU-Staaten
-Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3% des BIPs
-Gesamtverschuldung nicht mehr als 60% des BIPs (DE 80%, Griechenland 180%)
-Zinssatz für langfristige Kredite darf höchstens 2% über dem der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen
-nationale Währung muss zwei Jahre lang spannungsfrei und ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus des EWS teilgenommen haben
->Wurden allerdings reformiert/gelockert!
-Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3% des BIPs
-Gesamtverschuldung nicht mehr als 60% des BIPs (DE 80%, Griechenland 180%)
-Zinssatz für langfristige Kredite darf höchstens 2% über dem der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen
-nationale Währung muss zwei Jahre lang spannungsfrei und ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus des EWS teilgenommen haben
->Wurden allerdings reformiert/gelockert!