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überhöhte Kaution
wenn > 3 Monatsmieten (551 I, IV)
- berechtigt zu 812 gegen Vermieter f überhöhte Summe
- unerheblich ob Mieter sich damit einverstanden erklärt
+ 551 soll Mieter vor allzugroßen Belastungen schützen,
- Verjährung nach 199 (3 Jahre)
+ Kenntnis d Rechtsgrundlosigkeit begründet nicht die Verjährung = ab Zahlung
- berechtigt zu 812 gegen Vermieter f überhöhte Summe
- unerheblich ob Mieter sich damit einverstanden erklärt
+ 551 soll Mieter vor allzugroßen Belastungen schützen,
- Verjährung nach 199 (3 Jahre)
+ Kenntnis d Rechtsgrundlosigkeit begründet nicht die Verjährung = ab Zahlung
Tags: Bereicherungsrecht, Miete, Schuldrecht
Quelle:
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