CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
8
Definition zur Gefahr
Art. 2 Abs. 1 PAG eröffnet den polizeilichen Aufgabenbereich sowohl für den Fall des Vorliegens einer konkreten als auch einer abstrakten Gefahr.

Gefahr: Zustand, der nach verständigem Ermessen in näherer Zeit den Eintritt einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (insbes. den Eintritt eines Schadens) mit Wahrscheinlichkeit erwarten lässt.

Abstrakte Gefahr: Sachlage, aus der nach allgemeiner Lebenserfahrung (d.h. abstrakt-generell betrachtet) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine konkrete Gefahr im Einzelfall entstehen kann.

Konkrete Gefahr: Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des im konkreten Einzelfall objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer
Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English