CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / BWL / Fragenkatalog / BWL VO (TU Graz)
61
Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen!
Einzelunternehmung
Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt für seine Geschäftsschulden. Aus dem Blickwinkel der Haftung gibt es demnach keinen Unterschied zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen.
• Personengesellschaften
Personengesellschaften sind die Fortsetzung der Einzelunternehmung. Die einzelnen Gesellschafter, mind. 2, stehen als physische Personen im Mittelpunkt und nicht als Kapitalgeber. Üblicherweise arbeiten die Gesellschafter auch selbst mit, weil sie i.d.R. voll haftbar sind. Die Unternehmung selbst hat keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.
Es gibt sie in verschiedenen Formen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ( GesBR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft ( KG)
- Erwerbsgesellschaft (EEG, OEG, KEG)
- Stille Gesellschaft
• Kapitalgesellschaften
Sie sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten (juristische Personen), die durch Organe (Geschäftsführer, Vorstand,…) handeln. Dabei gehen die Gesellschafter nur eine Rechtbeziehung zur (Kapital-)Gesellschaft, nicht aber zu den Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern der Gesellschaft ein.
Die juristische Person ist eine rechtlich geregelte Organisation, die als Einheit rechtsfähig ist. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten, kann erben, kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden, ist aber nicht deliktfähig, d.h. sie kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.
- Aktiengesellschaft
- Ges.m.b.H.
- Britisch Limited
- Die Europäische Aktiengesellschaft
• Mischformen
Sei versucht die Vorteile von Kapitalgesellschaftenmit jenen von Personengesellschaften zu
verbinden. Die bekannteste Form ist die Ges.m.b.h &Co.KG.
• Genossenschaften
Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche im wesentlichen der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen, wie Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.
Die Eigenfinanzierung ist davon beeinflusst, ob es sich um Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung oder Genossenschaften mit Anteilshaftung handelt.
Tags: 2
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Marilyn Hofer
Oberthema: BWL
Thema: Fragenkatalog
Schule / Uni: TU Graz
Veröffentlicht: 15.11.2014

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English