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Rechtsstruktur der EU
1. das primäre Gemeinschaftsrecht = wichtigste Grundlage, die drei Gründungsverträge (EGKS, Euratom, EWG)
2. das sekundäre Gemeinschaftsrecht der Rechtsbestimmungen der EG-Organe (auf Basis der EU-Verträge)
3. Erklärungen der Gemeinschaftsorgane der EU als "weiche Rechtsvorschriften"
4. ergänzende Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofes
zu 2. Rechtsinstrumente der Organe der EU
- Rat und Parlament erlassen gemeinsam
- Rat und Kommission erlassen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindlich.
- Verordnungen gelten verbindlich für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind. - Mittelwahl steht frei.
Nicht-rechtsverbindliche Instrumente
-Entschließungen
- Erklärungen
- Aktionsprogramme
- Empfehlungen
2. das sekundäre Gemeinschaftsrecht der Rechtsbestimmungen der EG-Organe (auf Basis der EU-Verträge)
3. Erklärungen der Gemeinschaftsorgane der EU als "weiche Rechtsvorschriften"
4. ergänzende Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofes
zu 2. Rechtsinstrumente der Organe der EU
- Rat und Parlament erlassen gemeinsam
- Rat und Kommission erlassen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindlich.
- Verordnungen gelten verbindlich für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind. - Mittelwahl steht frei.
Nicht-rechtsverbindliche Instrumente
-Entschließungen
- Erklärungen
- Aktionsprogramme
- Empfehlungen