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Grundpfandrechte
Hypothek und Grundschuld sind Pfandrechte an Grundstücken. Da Grundstücke nicht übergeben werden können, wird die Übergabe durch eine Eintragung in das Grundbuch ersetzt.
Die Bestellung der Grundschuld/Hypothek bedarf der notariellen Beurkundung.
Die Bestellung der Grundschuld/Hypothek bedarf der notariellen Beurkundung.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: WISO
Thema: Finanzierung und Investition
Schule / Uni: Keine
Ort: Wallhalla
Veröffentlicht: 21.04.2015