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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Verordnung
Mit Verordnung bzw. Rechtsverordnung bezeichnet man eine von der Exekutive aufgrund eines formellen Gesetzes (Ermächtigungsgrundlage) erlassene Rechtsnorm (=materielles Gesetz). Die Ermächtigung ermöglicht es dem Parlament, die Regelung von Detailfragen an die Verwaltung abzugeben.
Voraussetzungen

Die Bedingungen für den Erlass von Verordnungen auf Bundesebene sind in Art. 80 GG neuesFenster geregelt:
>Zulässiger Verordnungsgeber (Bundesregierung, Bundesminister, Landesregierungen)
>Ermächtigungsgrundlage die Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt, dabei muss die Wesentlichkeitstheorie berücksichtigt werden.
>Die Verordnung muss die Ermächtigungsgrundlage angeben
>In den Fällen des Art. 80 Abs. 2 GG Zustimmung des Bundesrates.

Auf Landesebene ist der Erlass von Verordnungen in der jeweiligen Landesverfassung geregelt.
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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